Barrierefreie Websites ab dem 28.6.2025

Barrierefreie Websites ab dem 28.6.2025: Was Unternehmen wissen müssen

Die digitale Barrierefreiheit wird ab dem 28.6.2025 für viele Unternehmen zur Pflicht. Grund dafür ist das Inkrafttreten des European Accessibility Act (EAA), der sicherstellt, dass digitale Dienstleistungen und Produkte für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen und für wen sind barrierefreie Websites ab dem 28.6.2025 Pflicht?

Wer ist betroffen?

Der EAA gilt für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen und Produkte anbieten, darunter E-Commerce-Websites, Apps, Bankdienstleistungen, Online-Ticketing-Plattformen und mehr. Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind von bestimmten Anforderungen ausgenommen, sollten aber dennoch Barrierefreiheit in Betracht ziehen, um eine größere Zielgruppe zu erreichen.

Firmen, die ausschließlich B2B anbieten, sind in der Regel von der Pflicht ausgenommen, barrierefreie Websites ab dem 28.6.2025 anzubieten. Dennoch kann es sinnvoll sein, Barrierefreiheit zu berücksichtigen, um allen Geschäftspartnern eine optimale Nutzung zu ermöglichen.

Barrierefreie Websites ab dem 28.6.2025
Foto von Jakub Pabis auf Unsplash

Welche Anforderungen gelten für Barrierefreie Websites ab dem 28.6.2025?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites und digitalen Angebote den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA entsprechen. Dazu gehören:

  • Tastatur-Navigation: Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein.
  • Alternativtexte: Bilder und Medien benötigen beschreibende Texte für Screenreader.
  • Farbkontraste: Inhalte müssen auch für Menschen mit Sehschwäche gut lesbar sein.
  • Strukturierte Inhalte: Klare Überschriften, logische Reihenfolgen und ARIA-Attribute verbessern die Zugänglichkeit.
  • Untertitel und Audiobeschreibungen: Multimediale Inhalte müssen barrierefrei nutzbar sein.

Vorteile der Barrierefreiheit

Neben der rechtlichen Verpflichtung bieten barrierefreie Websites ab dem 28.6.2025 zahlreiche Vorteile:

  • Erweiterte Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und viele andere profitieren von einer besseren Nutzererfahrung.
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreie Websites sind oft auch für Suchmaschinen besser strukturiert und erhalten bessere Rankings.
  • Bessere Benutzerfreundlichkeit: Klare Navigation und verständliche Inhalte kommen allen Nutzern zugute.
  • Rechtssicherheit: Unternehmen vermeiden Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen.
Was sollten Unternehmen jetzt tun bis zum 28.6.2025?
  1. Audit durchführen: Prüfen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit und identifizieren Sie Verbesserungspotenziale.
  2. WCAG 2.1 Richtlinien umsetzen: Arbeiten Sie mit Entwicklern und Designern, um die Anforderungen zu erfüllen.
  3. Testen mit Betroffenen: Lassen Sie Menschen mit Behinderungen Ihre Website testen, um echte Barrieren zu erkennen.
  4. Mitarbeiter schulen: Sensibilisieren Sie Ihr Team für digitale Barrierefreiheit.

Die Frist rückt näher – wer jetzt handelt, sichert sich einen Wettbewerbsvorteil und sorgt für eine inklusivere digitale Welt.

Ab dem 28.6.2025 werden für einige Unternehmen die barrierefreie Website zur Pflicht.
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